Ab 2026 darfst du deinen Solarstrom direkt mit Nachbarn teilen. Wir erklären §42c EnWG, zeigen ein Rechenbeispiel und sagen dir, für wen sich Energy Sharing lohnt.
Zuletzt aktualisiert: April 2026
Stell dir vor, dein Solarstrom fließt nicht für 8 Cent ins öffentliche Netz, sondern für 20 Cent direkt zum Nachbarn. Genau das macht Energy Sharing möglich. Ab Juni 2026 ist es in Deutschland zum ersten Mal gesetzlich klar geregelt - durch §42c EnWG.
Energy Sharing: die Kurzversion
Energy Sharing bezeichnet das Teilen von selbst erzeugtem Solarstrom mit Nachbarinnen und Nachbarn über das öffentliche Stromnetz. Ab dem 1. Juni 2026 ist es in Deutschland durch §42c EnWG geregelt. Voraussetzung sind ein Smart Meter und ein registrierter Anbieter, der Erzeugung und Verbrauch verrechnet.
Stand: April 2026. §42c EnWG ist neu, einige Detail-Verordnungen folgen im Lauf des Jahres - wir aktualisieren diesen Artikel quartalsweise.
Drei Punkte, die du dir merken solltest:
Wer: Besitzer von PV-Anlagen auf Wohn- oder Gewerbedach und Stromkundinnen im selben Verteilnetz-Gebiet.
Was: Der Solarstrom fließt physikalisch ins öffentliche Netz, wird aber bilanziell den Nachbarn zugeordnet.
Warum es sich lohnt: Du verdienst pro Kilowattstunde mehr als bei der Einspeisevergütung, dein Nachbar zahlt weniger als beim normalen Stromtarif.
Wie funktioniert Energy Sharing konkret?
Der Prozess besteht aus vier Schritten. Wichtig dabei: der Strom selbst fließt nicht "direkt" zum Nachbarn, sondern ganz normal durch das öffentliche Netz. Was Energy Sharing neu macht, ist die bilanzielle Zuordnung und Abrechnung.
Erzeugung: Deine PV-Anlage produziert Solarstrom. Was du selbst verbrauchst, wird wie bisher direkt im Haus genutzt.
Einspeisung: Den Überschuss speist du ins öffentliche Netz ein. Ein Smart Meter misst die exakte Menge und den Zeitpunkt.
Zuordnung: Ein registrierter Energy-Sharing-Anbieter (zum Beispiel Pyrpose Energy) ordnet diese Strommenge bilanziell deinen teilnehmenden Nachbarn zu.
Abrechnung: Dein Nachbar zahlt für diesen Strom einen Preis, den ihr vorab festgelegt habt - günstiger als sein normaler Stromtarif, höher als deine Einspeisevergütung.
Den Strom, den deine Nachbarn zu Zeiten verbrauchen, in denen du nichts produzierst (zum Beispiel nachts), beziehen sie weiter aus ihrem normalen Tarif. Energy Sharing ersetzt also keinen Stromvertrag - es ergänzt ihn.
Warum der Smart Meter so wichtig ist
Energy Sharing steht und fällt mit der genauen Messung. Ein klassischer Stromzähler gibt nur einen Jahreswert aus - das reicht nicht, weil du wissen musst, wann Strom erzeugt und wann er verbraucht wurde. Ein intelligentes Messsystem (iMSys, umgangssprachlich Smart Meter) liefert 15-Minuten-Werte. Erst diese Genauigkeit macht es möglich, deinen Solarstrom dem Nachbarn zuzuordnen, der ihn zum selben Zeitpunkt verbraucht hat.
Den Einbau übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber (in der Regel der lokale Netzbetreiber). Die jährliche Gebühr liegt aktuell bei etwa 20 bis 60 Euro pro Anschluss, abhängig vom Verbrauch. Im Rahmen der Smart-Meter-Pflicht (§29 MsbG) wird der Rollout ohnehin bis 2032 für die meisten Haushalte verbindlich. Wer Energy Sharing nutzen will, holt das Update jetzt früher rein.
Was sagt das Gesetz? §42c EnWG ab Juni 2026
§42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde 2025 vom Bundestag beschlossen und tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft. Der Paragraf setzt eine EU-Richtlinie zum gemeinschaftlichen Eigenverbrauch von Strom in deutsches Recht um. Wichtig zur Abgrenzung: §42b EnWG (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) regelt schon seit Mai 2024 das Teilen von Strom innerhalb eines Gebäudes. §42c geht darüber hinaus und erlaubt erstmals das Teilen über das öffentliche Verteilnetz mit Nachbarn.
Das sind die wichtigsten Punkte:
Regelung | Was das heißt |
|---|---|
Wer teilnehmen kann | Praktisch jede gängige PV-Anlage auf Wohn- oder Gewerbedach. Für bestimmte Erleichterungen (z.B. bei Pflichten als Stromlieferant) gelten Schwellenwerte von 30 kW (Einfamilienhaus) bzw. 100 kW (Mehrfamilien-Gebäude) - die genauen Konsequenzen klären die Folgeverordnungen. |
Räumliche Nähe nötig | Erzeugung und Verbrauch müssen im selben Verteilnetz-Gebiet liegen, oft deckungsgleich mit der direkten Nachbarschaft. Ab Juni 2028 sollen auch angrenzende Netzgebiete im selben Regelblock möglich werden. |
Smart Meter Pflicht | Für alle Teilnehmer, sowohl auf Erzeuger- als auch auf Verbraucherseite. |
Registrierter Anbieter | Ein Energiedienstleister muss die Verrechnung übernehmen und sich bei der Bundesnetzagentur registrieren. |
Den vollständigen Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de. Die Bundesnetzagentur legt bis zum Inkrafttreten die Detail-Verordnungen zu Zuordnung und Abrechnung fest.
Wichtig: §42c EnWG ist neu, und einige technische Details (Mindestpreis, Bilanzierungsregeln) werden in Folgeverordnungen geklärt. Wir aktualisieren diesen Artikel quartalsweise, sobald sich etwas ändert.
Die EU-Richtlinie dahinter
§42c EnWG ist kein Alleingang Deutschlands, sondern setzt eine europäische Vorgabe um. Die Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt (EU 2019/944) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, gemeinschaftlichen Eigenverbrauch und Energy Communities zu ermöglichen. Österreich hat das mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bereits 2021 umgesetzt, die Schweiz erlaubt vergleichbare Modelle über LEG/ZEV seit längerem. Deutschland war Schlusslicht - genau das ändert §42c jetzt.
Für dich als Anlagenbesitzer heißt das: das Modell ist erprobt. Es gibt in den Nachbarländern bereits zehntausende laufende Energy-Sharing-Verträge, und die typischen Stolpersteine (Bilanzierung, Anbieterwechsel, Steuern) sind dort schon einmal sortiert worden.
Damit Deutschland den Standard nicht nur kopiert, sondern an die hiesige Marktstruktur anpasst, lässt das Gesetz einige Detailfragen bewusst offen. Diese werden 2026 in Folgeverordnungen geklärt.
Was noch in Folgeverordnungen geklärt wird
Die Bundesnetzagentur und das BMWK arbeiten 2026 an Detailregeln zu drei Punkten, die für die Praxis zentral sind:
Bilanzierungsregeln: Wie genau Erzeugung und Verbrauch zeitlich zugeordnet werden (15-Minuten-Werte, Toleranzen, Restmengen-Behandlung).
Mindestpreis und Höchstpreis: Ob es Preisuntergrenzen oder -obergrenzen für den Energy-Sharing-Tarif geben wird.
Feinheiten der räumlichen Abgrenzung: Genaue Definition des Verteilnetz-Gebiets und Übergangsregeln zur Erweiterung 2028.
Solange diese Verordnungen nicht da sind, arbeiten Anbieter mit konservativen Annahmen. Für dich heißt das: die Mehrerlöse aus Energy Sharing sind real, die exakten Konditionen können sich aber noch verschieben.
Ein Rechenbeispiel: Was verdienst du damit?
Konkret wird es erst mit Zahlen. Nehmen wir eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus, drei teilnehmende Nachbarn und realistische Annahmen für 2026.
Ausgangslage:
Parameter | Wert |
|---|---|
PV-Anlage | 10 kWp |
Jahresertrag | 10.000 kWh |
Eigenverbrauch im Haus | 3.000 kWh (30 %) |
Überschuss zur Einspeisung | 7.000 kWh |
Einspeisevergütung 2026 (Überschuss) | ca. 8 ct/kWh |
Strompreis Nachbar (Endkunde) | ca. 36 ct/kWh |
Vereinbarter Energy-Sharing-Preis | 20 ct/kWh (typische Bandbreite: 18-25 ct/kWh) |
Anteil, der bei Nachbarn ankommt | 60 % (Rest geht weiter ins Netz) |
Szenario A - ohne Energy Sharing (Volleinspeisung des Überschusses):
7.000 kWh × 0,08 € = 560 €/Jahr
Szenario B - mit Energy Sharing (60 % an Nachbarn, 40 % weiter ins Netz):
Nachbar-Anteil: 4.200 kWh × 0,20 € = 840 €
Rest-Einspeisung: 2.800 kWh × 0,08 € = 224 €
Summe: 1.064 €/Jahr
Differenz: rund 500 € Mehrerlös pro Jahr - bei einer üblichen Anlage und konservativem Energy-Sharing-Preis. Bei 25 ct/kWh statt 20 ct/kWh läge der Mehrerlös bei rund 700 €. Für deine Nachbarn rechnet es sich ebenfalls: bei 0,20 € statt 0,36 € pro Kilowattstunde sparen sie 16 Cent pro Kilowattstunde, die sie von dir beziehen.
Die genauen Beträge schwanken je nach Verbrauchsprofil, Standort und Strompreis. Aber die Richtung ist eindeutig: Energy Sharing macht aus deinem Überschussstrom ein Mehrfaches der reinen Einspeisevergütung.
Eine ausführliche Gegenüberstellung findest du im Vergleichsartikel Energy Sharing vs. Einspeisevergütung.
Energy Sharing vs. Mieterstrom: der Unterschied
Mieterstrom und Energy Sharing klingen ähnlich, sind aber zwei verschiedene Modelle. Kurz die Abgrenzung:
Merkmal | Mieterstrom | Energy Sharing |
|---|---|---|
Wer beliefert wen? | Vermieter beliefert Mieter im selben Gebäude | Erzeuger beliefert Nachbarn im selben Verteilnetz |
Stromnetz | In der Regel nicht genutzt (Direktleitung) | Öffentliches Verteilnetz |
Rechtsgrundlage | EEG Mieterstromzuschlag | §42c EnWG |
Typische Anwendung | Mehrfamilienhaus | Einfamilienhaus + Nachbarn, Quartier, Gewerbe |
Die ausführliche Gegenüberstellung mit Beispielrechnung haben wir in einem eigenen Artikel: Mieterstrom vs. Energy Sharing.
Für wen lohnt sich Energy Sharing?
Energy Sharing ist nicht für jeden gleich attraktiv. Es lohnt sich besonders dann, wenn mindestens einer dieser Punkte auf dich zutrifft:
Du hast eine PV-Anlage und einen niedrigen Eigenverbrauch. Wer tagsüber wenig zu Hause ist, speist viel ins Netz ein - genau dort schlägt Energy Sharing am stärksten zu Buche.
Deine Einspeisevergütung läuft bald aus oder ist bereits niedrig. Anlagen, die nach 2024 ans Netz gegangen sind, bekommen ohnehin nur noch geringe Sätze. Energy Sharing kann diese Lücke füllen.
Du kennst Nachbarn mit hohem Strombedarf. Wärmepumpe, Wallbox, Homeoffice - jeder zusätzliche Verbraucher in der Nachbarschaft ist ein potenzieller Abnehmer.
Dir ist die soziale Komponente wichtig. Energy Sharing verbindet wirtschaftlich, was räumlich ohnehin zusammengehört: Strom, der lokal entsteht, bleibt lokal.
Wer dagegen eine sehr kleine Anlage hat oder seinen Strom bereits zu fast 100 % selbst verbraucht (zum Beispiel mit großem Speicher und Wärmepumpe), profitiert weniger - hier reicht oft das klassische Eigenverbrauchsmodell.
Mehr zur Erlös-Seite findest du im Artikel Strom an Nachbarn verkaufen.
Was ändert sich für dich konkret?
Wenn du eine PV-Anlage hast, läuft heute typischerweise dieser Pfad: Eigenverbrauch zuerst, der Rest geht zur niedrigen Einspeisevergütung ins Netz. Mit Energy Sharing kommt eine dritte Stufe dazwischen.
Heute (ohne Energy Sharing) | Ab Juni 2026 (mit Energy Sharing) |
|---|---|
1. Eigenverbrauch im Haus | 1. Eigenverbrauch im Haus |
2. Überschuss → Netz für ~8 ct/kWh | 2. Überschuss → Nachbarn für ~20 ct/kWh |
- | 3. Was Nachbarn nicht abnehmen → Netz für ~8 ct/kWh |
Konkret bedeutet das für dich:
Du brauchst einen Smart Meter. Wenn noch nicht vorhanden, beim Messstellenbetreiber beantragen.
Du brauchst einen Energy-Sharing-Vertrag mit einem registrierten Anbieter. Nicht direkt mit dem Nachbarn - die Bilanzierung übernimmt der Anbieter.
Du brauchst teilnehmende Nachbarn. In einem Quartier-Modell sucht der Anbieter passende Verbraucher, in der Direkt-Variante bringst du sie selbst mit.
Dein bestehender Stromvertrag bleibt unangetastet. Was du selbst aus dem Netz beziehst, läuft weiter über deinen normalen Tarif.
Die Umstellung ist also kein Bruch, sondern eine Erweiterung. Wer sich heute schon für PV entschieden hat, muss nichts wegwerfen - nur ergänzen.
Pyrpose Energy: warum wir das machen
Unser Team in der Schweiz betreibt Energy-Sharing-Plattformen seit 2023. Wir bringen Erzeuger und Verbraucher technisch und vertraglich zusammen, kümmern uns um die Smart-Meter-Anbindung, die Bilanzierung und die Abrechnung. Diese Erfahrung bringen wir jetzt nach Deutschland.
In den drei Jahren Schweizer Betrieb haben wir gelernt, was beim Energy Sharing wirklich zählt - jenseits der Pressemitteilungen:
Die Bilanzierung muss minutengenau und nachvollziehbar sein. Sonst entstehen Diskussionen, sobald die erste Rechnung kommt. Wir zeigen jeder Teilnehmerin in der App, woher jede Kilowattstunde kam.
Die Vertragsstruktur muss einfach sein. Wer drei verschiedene Tarife unterschreiben muss, springt ab. Wir bündeln alles in einem Vertrag mit klaren Konditionen.
Lokal heißt lokal. Wir verbinden bewusst Nachbarschaften, nicht beliebige Kunden über das ganze Land. Das macht den Unterschied zwischen "noch ein Stromtarif" und einer echten Energiegemeinschaft.
In Deutschland starten wir mit dem Inkrafttreten von §42c EnWG. Der Marktstart ist für Sommer 2026 geplant. Wer früh dabei sein will, kann sich auf der Warteliste eintragen.
Häufige Fragen zu Energy Sharing
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing ist das Teilen von Solarstrom mit Nachbarn über das öffentliche Netz. Der Strom fließt physikalisch wie bisher, wird aber bilanziell deinen Nachbarn zugeordnet und zwischen euch zu einem vereinbarten Preis abgerechnet.
Ab wann gilt §42c EnWG?
§42c EnWG tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Detail-Verordnungen der Bundesnetzagentur zu Zuordnung und Abrechnung folgen bis dahin. Ab Juni 2028 wird die räumliche Reichweite voraussichtlich auf angrenzende Verteilnetz-Gebiete erweitert.
Brauche ich einen Smart Meter für Energy Sharing?
Ja, sowohl als Erzeuger als auch als Verbraucher. Den Einbau übernimmt dein grundzuständiger Messstellenbetreiber. Die jährliche Gebühr liegt aktuell bei etwa 20 bis 60 Euro pro Anschluss.
Wie viel verdiene ich mit Energy Sharing?
Bei einer typischen 10-kWp-Anlage liegt der Mehrerlös zwischen 500 und 800 Euro pro Jahr gegenüber reiner Volleinspeisung - abhängig vom vereinbarten Preis (übliche Bandbreite 18-25 ct/kWh) und davon, wie viel deine Nachbarn tatsächlich abnehmen. Eine konkrete Rechnung findest du im Abschnitt "Rechenbeispiel" weiter oben.
Lohnt sich Energy Sharing auch für meinen Nachbarn?
Ja - bei 20 ct/kWh Energy-Sharing-Preis statt 36 ct/kWh aus dem normalen Tarif spart der Nachbar 16 Cent pro bezogener Kilowattstunde. Bei 4.000 kWh Jahresverbrauch und einem Energy-Sharing-Anteil von 50 % sind das rund 320 Euro pro Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen §42b und §42c EnWG?
§42b EnWG (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) gilt seit Mai 2024 und regelt das Teilen von Strom innerhalb eines Gebäudes - typischerweise im Mehrfamilienhaus. §42c EnWG (Energy Sharing) gilt ab Juni 2026 und erlaubt das Teilen zwischen Gebäuden über das öffentliche Verteilnetz.
Du willst Energy Sharing nutzen?
Pyrpose Energy startet 2026 in Deutschland. Wer früh dabei sein will, sichert sich auf der Warteliste den Platz für die ersten Quartiere und bekommt regelmäßige Updates zur Gesetzeslage und zum Marktstart.
Quellen und weiterführende Links:
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