Mieterstrom vs. Energy Sharing: Was ist der Unterschied?

6 Min. Lesezeit
Zwei Nachbarinnen am Gartenzaun im Gespräch über Strom

Beide Modelle lassen PV-Besitzer ihren Strom an andere abgeben. Doch sie unterscheiden sich fundamental in Aufwand, Reichweite und Zukunftsfähigkeit. Hier der direkte Vergleich.

Zuletzt aktualisiert: April 2026

Beide Modelle lassen PV-Besitzer ihren Strom an Mieter oder Nachbarn abgeben. Aber sie unterscheiden sich fundamental in Aufwand, Reichweite und Zukunftsfähigkeit. Mieterstrom funktioniert seit 2017, Energy Sharing kommt mit §42c EnWG am 1. Juni 2026. Wer 2026 plant, sollte beide Modelle kennen.

Mieterstrom oder Energy Sharing? Der Schnellvergleich

Kriterium

Mieterstrom

Energy Sharing

Rechtsgrundlage

§§ 21, 21a EEG

§42c EnWG (ab 1. Juni 2026)

Wer beliefert wen?

Vermieter beliefert Mieter im selben Gebäude

Anlagenbetreiber teilt Strom mit Nachbarn im Verteilnetz

Räumliche Reichweite

Nur dasselbe Gebäude oder Quartier

Bilanzkreis des Verteilnetzbetreibers

Vermieter wird Stromlieferant

Ja, mit allen Pflichten

Nein

Förderung

Mieterstromzuschlag aus EEG

Keine direkte Förderung, aber günstiger Preis (~20 ct/kWh)

Aufwand

Hoch (Abrechnung, Reststromlieferung, Meldungen)

Niedrig (Plattform übernimmt)

Zukunftssicherheit

Eingeschränkt, ergänzt durch §42b und §42c

Wachsendes Modell ab 2026

Stand: April 2026. Die Regelungen zu Mieterstrom und Energy Sharing ändern sich regelmäßig. Wir aktualisieren diesen Artikel halbjährlich.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist ein Modell, bei dem ein Vermieter den Strom aus einer PV-Anlage auf dem Hausdach direkt an seine Mieter verkauft. Der Strom fließt nicht durch das öffentliche Netz, sondern wird im Gebäude verbraucht.

Antwort-Box: Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom liefert Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Mieter im selben Gebäude oder Quartier. Der Vermieter wird zum Stromlieferanten, schließt Verträge mit den Mietern und rechnet ab. Für jede ans Mieter gelieferte Kilowattstunde gibt es den Mieterstromzuschlag aus dem EEG.

Geregelt ist das Modell in den §§ 21, 21a EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Es gibt Mieterstrom seit 2017, deutlich verbessert wurde es mit dem Solarpaket I 2024.

Wer kann Mieterstrom anbieten?

  • Vermieter mit einer PV-Anlage auf dem Dach (bis 100 kWp pro Anlage)

  • Genossenschaften und WEGs

  • Auch Dritte, die im Auftrag des Vermieters die Lieferung übernehmen

Wichtig: Der Mieter muss sich freiwillig für Mieterstrom entscheiden. Er bleibt jederzeit frei, einen anderen Stromtarif zu wählen.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag 2026?

Der Mieterstromzuschlag hängt von der Anlagengröße und vom Inbetriebnahmedatum ab. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuellen Sätze regelmäßig.

Anlagengröße

Zuschlag (Frühjahr 2026, Richtwert)

bis 10 kWp

rund 2,6 ct/kWh

bis 40 kWp

rund 2,4 ct/kWh

bis 750 kWp

rund 1,6 ct/kWh

Die genaue Höhe sinkt mit jeder neuen Anlage etwas, weil sie an die Einspeisevergütung gekoppelt ist.

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing ist das Teilen von Strom über das öffentliche Verteilnetz. Mehrere Teilnehmer koppeln ihre Erzeugungsanlagen und ihren Verbrauch in einer gemeinsamen Energiegemeinschaft. Der Strom fließt dabei durch das Netz, wird aber bilanziell den Teilnehmern zugeordnet.

Antwort-Box: Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing erlaubt es Nachbarn, Solarstrom innerhalb eines Verteilnetzgebiets zu teilen. Geregelt in §42c EnWG ab 1. Juni 2026. Anders als Mieterstrom funktioniert es netzgebunden, gebäudeübergreifend und ohne dass jemand Stromlieferant werden muss.

Mehr dazu in unserem Pillar-Artikel: Was ist Energy Sharing?

Wie funktioniert §42c EnWG?

Ab dem 1. Juni 2026 dürfen Strommengen innerhalb des Bilanzkreises eines Verteilnetzbetreibers geteilt werden. Ab Juni 2028 wird die Reichweite auf direkt benachbarte Verteilnetzgebiete in derselben Regelzone ausgeweitet (§42c EnWG).

Teilnehmen können:

  • Privatpersonen

  • Personengesellschaften, deren Mitglieder ausschließlich Letztverbraucher sind

  • Kleine und mittlere Unternehmen

  • Öffentliche Einrichtungen

Der Energy-Sharing-Preis liegt typischerweise um 20 ct/kWh. Das ist deutlich unter dem normalen Haushaltstarif und dabei stabil über die Vertragslaufzeit.

Der direkte Vergleich

Hier sind die wichtigsten Unterschiede in Tiefe.

Rechtliche Grundlage

Aspekt

Mieterstrom

Energy Sharing

Hauptgesetz

§§ 21, 21a EEG

§42c EnWG

In Kraft seit

2017 (Solarpaket I 2024 erweitert)

1. Juni 2026

Verwandte Norm

§42b EnWG (Gebäudeversorgung, seit Mai 2024)

§42c EnWG

§42b EnWG ist übrigens nicht dasselbe wie Mieterstrom. §42b regelt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ohne Netzdurchleitung und ohne dass der Eigentümer als Stromlieferant auftritt. Mieterstrom nach EEG bleibt davon unberührt und läuft parallel.

Wer kann mitmachen?

Mieterstrom funktioniert nur innerhalb desselben Gebäudes oder direkt benachbarter Gebäude desselben Eigentümers. Der Mieter muss bei dir wohnen.

Energy Sharing dagegen kennt diese Grenze nicht. Du kannst Strom mit Nachbarn teilen, die zwei Straßen weiter wohnen. Solange ihr im selben Verteilnetzgebiet seid, geht das. Mehr dazu unter Strom an Nachbarn verkaufen.

Verwaltungsaufwand

Beim Mieterstrom wird der Vermieter zum Stromlieferanten. Das bedeutet:

  • Stromlieferverträge mit jedem Mieter

  • Reststromlieferung organisieren (für die Stunden ohne Sonne)

  • Abrechnung pro Mieter

  • Meldungen an Bundesnetzagentur und Marktstammdatenregister

  • EEG-Umlagen-Behandlung

Viele Vermieter beauftragen darum einen Mieterstrom-Dienstleister.

Beim Energy Sharing übernimmt eine Plattform die gesamte Abwicklung. Anlagenbetreiber und Verbraucher schließen Verträge mit der Plattform, nicht miteinander. Die Plattform kümmert sich um Bilanzkreismanagement, Messstellen und Abrechnung.

Förderung und Preis

Mieterstrom wird mit dem Mieterstromzuschlag aus dem EEG gefördert. Dafür gibt es feste Vorgaben für den Mieterstrompreis: er muss mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen.

Energy Sharing bekommt keinen direkten Zuschlag. Stattdessen entsteht der Vorteil aus dem niedrigeren Strompreis (~20 ct/kWh) und der entfallenden Großhandelsmarge.

Zukunftssicherheit

Mieterstrom funktioniert weiter, wird aber durch §42b und §42c ergänzt. Wer heute neu plant, prüft zuerst, ob Energy Sharing das einfachere und reichweitenstärkere Modell ist.

Wann lohnt sich noch Mieterstrom?

Mieterstrom ist nicht out. In bestimmten Konstellationen ist es weiter die richtige Wahl:

  • Du bist Vermieter eines Mehrfamilienhauses mit einer großen PV-Anlage auf dem Dach.

  • Deine Mieter sollen einen klar erkennbaren günstigen Tarif aus deinem Haus bekommen.

  • Du willst den Mieterstromzuschlag mitnehmen.

  • Du hast bereits Mieterstromverträge laufen.

Auch eine Beispielrechnung lohnt: Wir zeigen sie unter Mieterstrom Beispielrechnung.

Wann ist Energy Sharing die bessere Wahl?

Energy Sharing wird die richtige Wahl, sobald du eines davon erkennst:

  • Du willst Strom auch an Nachbargebäude oder Nachbarn im Quartier abgeben.

  • Du willst nicht selbst Stromlieferant werden.

  • Du suchst eine schlanke Plattform-Lösung statt eigener Verträge.

  • Du planst für 2026 oder später und willst zukunftssicher bauen.

  • Du bist Mieter und willst von günstigerem Solarstrom profitieren, ohne eigene Anlage.

Mehr Hintergrund im Pillar: Was ist Energy Sharing?

Was bedeutet das für bestehende Mieterstrom-Anlagen?

Wenn du bereits eine Mieterstrom-Anlage betreibst, läuft sie ungestört weiter. §42c EnWG schafft kein neues Pflichtmodell, sondern eine zusätzliche Option.

Drei Szenarien sind realistisch:

  1. Du behältst Mieterstrom und nutzt §42c gar nicht. Geht problemlos.

  2. Du ergänzt Energy Sharing, um Überschussstrom auch an Nachbarn zu verteilen, statt ihn ins Netz einzuspeisen.

  3. Du wechselst komplett auf Energy Sharing, sobald die Mieterstromverträge auslaufen oder die Anlage neu konfiguriert wird.

In allen drei Fällen lohnt sich eine Plattform, die beide Modelle abbildet. Genau das ist der Bereich, in dem unser Team in der Schweiz Energy-Sharing-Plattformen seit 2023 betreibt.

Häufige Fragen zu Mieterstrom und Energy Sharing

Kann ich von Mieterstrom auf Energy Sharing wechseln?

Ja. Mieterstromverträge können beendet werden, sobald die vertragliche Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Danach kannst du dein Gebäude in eine Energy-Sharing-Plattform integrieren. In der Übergangsphase ist auch ein hybrider Betrieb denkbar, etwa wenn ein Teil der Mieter weiter im Mieterstrom bleibt und andere zu Energy Sharing wechseln.

Gilt Energy Sharing auch für Mieter?

Ja. Mieter können bei §42c EnWG genauso teilnehmen wie Eigentümer. Sie brauchen keine eigene PV-Anlage. Sie schließen einen Vertrag mit der Energy-Sharing-Plattform und bekommen Solarstrom aus dem Netz, der bilanziell ihrem Verbrauch zugeordnet wird.

Brauche ich für Energy Sharing einen Messstellenbetreiber?

Ja. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter. Dein Messstellenbetreiber stellt das Smart Meter, das Bilanzkreismanagement übernimmt die Energy-Sharing-Plattform. Smart Meter werden bis Ende 2032 ohnehin flächendeckend ausgerollt.

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und Quartierstrom?

Mieterstrom liefert Strom innerhalb eines Gebäudes oder eng verbundener Gebäude desselben Eigentümers. Quartierstrom ist ein Sammelbegriff für Modelle, die mehrere Gebäude im Quartier verbinden. Energy Sharing nach §42c EnWG ist die rechtliche Grundlage, die Quartierstrom ab Juni 2026 sauber regelt.

Lohnt sich Mieterstrom 2026 noch für Vermieter?

Ja, wenn die PV-Anlage groß genug ist und du den Mieterstromzuschlag mitnehmen willst. Bei kleineren Anlagen oder wenn du keinen eigenen Vertrieb aufbauen willst, ist Energy Sharing oft einfacher. Eine konkrete Beispielrechnung hilft. Wir verkaufen keine PV-Anlagen oder Speicher. Wir senken die Stromkosten dahinter.

Was passiert mit dem Mieterstromzuschlag, wenn ich auf Energy Sharing wechsle?

Der Mieterstromzuschlag entfällt, sobald du die Lieferung nach EEG beendest. Im Energy Sharing gibt es stattdessen den Hebel beim Strompreis und beim entfallenden Stromsteueranteil bei direkter Vermarktung.

Du willst wissen, welches Modell zu deiner PV-Anlage passt?

Pyrpose Energy startet 2026 in Deutschland mit Energy Sharing nach §42c EnWG. Wer früh dabei sein will, sichert sich auf der Warteliste den Platz für die ersten Quartiere und bekommt regelmäßige Updates zur Gesetzeslage und zum Marktstart.

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